Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingung der PAN Personalvermittlung & Beratung (PAN)

 

 1. Gegenstand des Vertrages

Die Tätigkeiten von PAN umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen, wie der spezialisierten Personalberatung. Im Punkt der Personalvermittlung berät PAN seine Auftraggeber, recherchiert über Netzwerkpartner, betreibt Headhunting, führt Recherchen in PAN zugänglichen Datenbanken und Jobbörsen durch. PAN unternimmt die Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen, das Interview mit Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch.

 2.  Auftragsabwicklung

PAN ist gegenüber Auftraggebern verpflichtet, jeden Auftrag akkurat und sorgfältig durchzuführen. Alle die zu diesem Auftrag benötigten Informationen (z.B. Stellenbeschreibung, Arbeitsort, Vergütung) hat der Auftraggeber nach schriftlicher Auftragserteilung (z.B. durch Brief, E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Unterlagen potentieller Bewerber werden dem Auftraggeber vorgelegt und bleiben Eigentum von PAN. Ist kein Arbeitsvertrag mit dem Bewerber zustande gekommen, sind die Unterlagen sofort zu vernichten. Alle Daten der Bewerber werden streng vertraulich behandelt. Der  Auftraggeber verpflichtet sich, die für einen Vermittlungsauftrag  erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 3. Vermittlungsgebühr / Zahlungsmodalitäten

Das Honorar setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen zuzüglich sämtlicher Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Bonus, Jahressondervergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile) des durch PAN vermittelten Bewerbers zusammen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar nach zustande kommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber ohne Abzüge sofort fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Bewerber für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Der Auftraggeber ist verpflichtet PAN nach Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages, das Bruttojahresgehalt der Bewerbers, sowie alle sonstigen vertraglichen Leistungen zur Berechnung des Honorars zu übermitteln.

 

Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch die PAN Personalvermittlung & Beratung vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch der PAN Personalvermittlung & Beratung auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die die Personalberatung den Kandidaten vorgestellt hat.

 

Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten im Konzern des Auftraggeber– bspw. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.

 

Wird innerhalb von 12 Monaten

  • nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten durch die PAN Personalvermittlung & Beratung, oder

  • im Falle der Vorstellung eines Kandidaten durch die PAN Personalvermittlung & Beratung, oder

  • nach einem durch die PAN Personalvermittlung & Beratung vermittelten Vorstellungstermin mit dem Kandidaten, oder

  • nach der sonstigen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten durch die PAN Personalvermittlung & Beratung

durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der PAN Personalvermittlung & Beratung gegenüber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob der PAN Personalvermittlung & Beratung eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber vorlag.

 

Abweichungen der AGBs sind in Einzelfällen schriftlich und vertraglich geregelt. Gelangt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat dieser Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu leisten.

 

 4. Gewährleistung

PAN haftet nur für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Dadurch sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung von Arbeitnehmern übernommen, besonders dann nicht, wenn ein bestimmter Zeitraum vom Auftraggeber vorgegeben wird. PAN handelt nach bestem Wissen und Gewissen und übernimmt keine Haftung was die Zuverlässigkeit, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen am Arbeitsplatz oder andere Gründe bezüglich des Verhaltens von Bewerbern betrifft. Nach unterschriebenem Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Bewerberkandidaten ist die Dienstleistung von PAN abgeschlossen, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und PAN schriftlich getroffen worden sind. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerber bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

 5. Aufhebung / Kündigung

Ein vereinbarter Rahmenvertrag zur Vermittlung von Personal gilt ein Jahr und kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende von beiden Parteien gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Elektronische Übermittlung, wie Fax oder E-Mail sind unzulässig und haben keine rechtliche Bedeutung.

 

 6.  Datenschutz

PAN überlässt dem Auftraggeber vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den jeweilig in Frage kommenden Kandidaten. Der Auftraggeber achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten von Kandidaten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte ungefragt weiter zu geben. Die nach der EU-DSGVO geltenden Datenschutzbestimmungen werden vom Auftraggeber eingehalten.

 

 7.  Schlussbestimmung

Ist ein Teil dieser AGB unwirksam oder nichtig, betrifft es nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Eine Regelung zwischen den beiden Geschäfts-, Vertragspartnern betreffend der unwirksamen Bestimmung wird neu gestaltet und rechtmäßige Weise geprüft und ersetzt. Änderungen der AGB zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestimmen immer der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten ist am Unternehmenssitz der PAN Personalvermittlung & Beratung.

 

8. Gleichstellungsklausel

Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter. 

 

Stand 02/2022

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